Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
SiKon GmbH
Herbergstrasse 13
80995 München
Stand: 01.08.2014
§ 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der SiKon GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen SiKon GmbH und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote der SiKon GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Technische Verbesserungen und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Verträge kommen zustande wenn, sie schriftlich oder per Fax bestätigt werden oder dadurch, dass SiKon GmbH mit der Ausführung bestellter Leistungen beginnt. Auftragsergänzungen oder Abänderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Die Angestellten der SiKon GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
(4) Mit Auftragsbestätigung gewährleistet der Besteller, dass Rechte Dritter, behördliche Maßnahmen u.a. nicht entgegenstehen. Der Besteller garantiert, dass er Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsrechte ist, die für die vermietete Leistung erforderlich sind. Werden Rechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller die SiKon GmbH von jeglicher Inanspruchnahme von Seiten des Dritten frei. Der Besteller trägt darüber hinaus die Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese notwendigerweise für SiKon GmbH entstehen.
§ 3 Preise
(1) Es gelten grundsätzlich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die bei Vertragsabschluß gültigen Listenpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Lager, ausschließlich Versand, Transport, Versicherung und Verpackung. Zusätzliche Leistungen (z. B. Montage, Verbrauchsmaterialien, etc.) Werden gesondert berechnet.
(2) Soweit Preise nach Laufzeit der Geräte berechnet werden, ist der von der SiKon GmbH festgestellte Wert des Gerätes bei Rückgabe bzw. Projektende maßgeblich.
(3) SiKon GmbH ist berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller Selbst eine Versicherung in angemessener Höhe nachweislich abgeschlossen hat. Versicherungsnachweise des Bestellers sind bis Mietbeginn beim SiKon GmbH schriftlich zu hinterlegen, spätere Versicherungsnachweise werden nicht anerkannt. Die Versicherung kann von der SiKon GmbH auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.
§ 4 Lieferzeit, Rücklieferung
(1) Die Lieferfrist gilt nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen technischen Fragen und vor Eingang der vom Besteller zu beschaffenen Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund Ereignissen, die SiKon GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der SiKon GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat SiKon GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
(3) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der SiKon GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Dazu gehört auch, dass der Besteller alle bereits gestellten und fälligen Rechnungen bezahlt hat.
(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist SiKon GmbH berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen.
(5) Die Rücklieferung der gemieteten Geräte hat an dem Tag, der im Lieferschein eingetragen ist, bis 10.00 Uhr vormittags zu erfolgen. Bei verspäteter Rücklieferung ist SiKon GmbH berechtigt, die Verlängerung des Mietzeitraumes zu unrabattierten Listenpreisen dem Besteller in Rechnung zu stellen. Bei nicht ordnungsgemäßer Rücklieferung der Geräte (nicht aufgerollte Kabel, verschmutzte Geräte etc.) berechnet SiKon GmbH den ihr entstehenden Arbeitsaufwand an den Besteller weiter.